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Garantiebedingungen

1.1 Mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen unterliegen gebrauchte Fahrzeugteile, die verkauft und an Käufer geliefert wurden, der Garantie.

1.2 Der Käufer kann nur dann Rechte aus einer Garantie ableiten, wenn er den entsprechenden Kaufvertrag bzw. die Rechnung sowie, falls zutreffend, eine ausgestellte Garantiekarte vorlegt. Handelt es sich um einen Gegenstand mit einer Kennzeichnung oder Marke, kann der Käufer nur dann Rechte aus einer Garantie geltend machen, wenn die betreffende Kennzeichnung oder Marke bei Inanspruchnahme der Garantie unversehrt ist.

1.3 Ansprüche des Käufers aus einer Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar.

1.4 Die Garantie wird für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum der Lieferung des Gegenstands an den Käufer gewährt. Falls sich innerhalb der Garantiezeit bei normalem Gebrauch Mängel am Gegenstand zeigen, hat der Käufer das Recht, den gelieferten Gegenstand zur Ersatzlieferung oder Reparatur an AutoHam anzubieten, gemäß Artikel 8 der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Der Transport des zur Reparatur oder zum Austausch angebotenen Gegenstands von und zu AutoHam erfolgt auf Kosten von AutoHam. Im Falle einer falschen Bestellung und/oder wenn der zur Reparatur oder zum Austausch angebotene Gegenstand gemäß diesen Garantiebedingungen nicht für eine Garantie infrage kommt, gehen die Transportkosten von und zu AutoHam zu Lasten des Käufers.

1.6 AutoHam verpflichtet sich, sofern die Anforderungen von Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind, den zur Reparatur oder zum Austausch angebotenen Gegenstand innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis in bar zu erstatten.

1.7 Für den Gegenstand, den der Käufer nach Reparatur oder Ersatzlieferung erhält, gelten diese Garantiebedingungen weiterhin.

1.8 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Garantie:
a. wenn der Käufer falsche oder unzureichende Informationen über die Marke und das Modell des gekauften Gegenstands und/oder das Fahrzeug, für das das Teil bestimmt ist, angegeben hat;
b. wenn der Käufer Arbeiten wie, aber nicht beschränkt auf, Reparatur, Änderung oder Demontage an dem gekauften Gegenstand selbst durchgeführt oder durchführen lassen hat;
c. wenn eine fehlerhafte und/oder unsachgemäße Montage/Nutzung des gekauften Gegenstands vorliegt oder das Fahrzeug, in das der Gegenstand eingebaut wurde, für andere Zwecke als den normalen Straßenverkehr genutzt wurde (z. B. Geschwindigkeitstests, Zuverlässigkeitsprüfungen, übermäßige Belastung in Verbindung mit Pkw und Anhänger oder Wohnwagen usw.);
d. wenn gegen eine andere Bestimmung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen verstoßen wurde, soweit diese unter Androhung des Verfalls von Rechten vorgeschrieben sind.

1.9 Der Käufer kann aus einer Garantie keinen Anspruch auf Schadensersatz jeglicher Art ableiten, es sei denn, AutoHam ist gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet.

2.0 AutoHam hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, sofern der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Bestimmungen zwischen AutoHam und dem Käufer schriftlich festgehalten wurden.

Hoevelaken, Dezember 2021

iDeal Sofort