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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anwendbarkeit
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen durch AutoHam über den Verkauf und/oder die Lieferung von gebrauchten Fahrzeugteilen sowie für die Durchführung solcher Verträge. Auf diese Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von gebrauchten Fahrzeugteilen finden die Garantiebedingungen von AutoHam Anwendung.
1.2 Falls der Käufer eine juristische Person, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft ist, gilt die Person, die für sie handelt, als persönlich als gesamtschuldnerischer Schuldner verpflichtet, es sei denn, AutoHam vereinbart schriftlich und ausdrücklich etwas anderes.

2. Vertrag
2.1 Wenn der Vertrag schriftlich oder elektronisch abgeschlossen wird, kommt er am Tag der Unterzeichnung des Vertrags durch AutoHam bzw. am Tag des Versands der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch AutoHam zustande.
2.2 Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Mitarbeitern von AutoHam sind für AutoHam nicht bindend, es sei denn, sie wurden von AutoHam schriftlich oder elektronisch bestätigt.

3. Preise
3.1 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge ohne Abzug oder Rabatt und inklusive Mehrwertsteuer, gegebenenfalls berechnet nach der Mehrwertsteuer-Margenregelung von AutoHam.
3.2 Die Preise gelten für die Lieferung ab Betrieb, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.3 Preisangaben, Angebote von Waren und Spezifikationen in allgemeinen Angeboten, wie Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen, sind unverbindlich. Sie binden AutoHam nicht, und der Käufer kann sich nicht darauf berufen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angegeben.

4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Lager. Der Käufer hat eine Abnahmeverpflichtung.
4.2 Das Risiko für die verkauften Waren geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Waren zur Lieferung oder zum Versand bereitstehen.
4.3 Die verkauften Waren werden in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befinden.
4.4 Der Transport von Teilen durch AutoHam erfolgt vollständig auf Rechnung und Risiko des Käufers.

5. Lieferfrist
5.1 Lieferzeiten werden in Absprache und annähernd von AutoHam festgelegt. Lieferzeiten sind niemals als verbindliche Frist zu betrachten. Die Lieferzeit beginnt mit der – mündlichen oder schriftlichen – Auftragsbestätigung.
5.2 Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung haftet AutoHam nicht für Schäden, die dem Käufer durch die verspätete Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat AutoHam schriftlich in Verzug gesetzt und dabei eine Frist von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit gewährt, um die Verpflichtungen dennoch zu erfüllen.
5.3 Soweit gesetzlich zulässig, kann der Käufer den Vertrag nicht aufgrund einer Fristüberschreitung auflösen, es sei denn, die in Absatz 2 genannte Frist ist abgelaufen und die Aufrechterhaltung des Vertrags ist für den Käufer nicht mehr zumutbar.

6. Zahlung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung bar. Beim Fernkauf können verschiedene Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, darunter Ideal, PayPal und Kreditkarten in einer sicheren Umgebung sowie die Möglichkeit einer einmaligen Einzugsermächtigung.
6.2 Beim Kauf auf Rechnung muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein.
6.3 Wenn am Fälligkeitsdatum keine oder keine vollständige Zahlung erfolgt ist, gerät der Käufer ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung in Verzug und schuldet auf den rückständigen Betrag sofort die gesetzliche Verzugszinsen.
6.4 In diesem Fall hat AutoHam innerhalb der Frist des § 7:44 BW das Recht, das gekaufte Gut durch eine außergerichtliche Erklärung zurückzufordern. Durch diese Erklärung wird der Kaufvertrag aufgelöst.
6.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die AutoHam zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber dem Käufer entstehen, trägt der Käufer.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Solange der Käufer nicht vollständig die aufgrund oder im Zusammenhang mit der Lieferung geschuldeten Beträge beglichen hat, bleiben bereits gelieferte Waren Eigentum von AutoHam.
7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte, aber nicht bezahlte Waren an Dritte weiterzuverkaufen, zu verleihen, zu verpfänden oder zu übertragen.
7.3 Der Käufer trägt das Risiko für nicht bezahlte Waren in Bezug auf alle direkten und indirekten Schäden, die er selbst oder Dritte verursachen.

8. Mängel/Reklamationen
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, Lieferungen nach Erhalt sorgfältig auf Mängel hinsichtlich Spezifikationen und sonstige erkennbare Mängel zu überprüfen.
8.2 Der Käufer muss AutoHam die Möglichkeit geben, den festgestellten Mangel zu überprüfen.
8.3 Mängel im Liefergegenstand geben dem Käufer kein Recht zur Vertragsauflösung, es sei denn, AutoHam kann den Mangel auch nach wiederholten Versuchen nicht beseitigen.

9. Höhere Gewalt
9.1 Falls AutoHam aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, gilt dies nicht als Verschulden.

10. Nutzung
10.1 Der Käufer muss die gelieferte Ware gemäß ihrem Zweck und den gesetzlichen Vorschriften nutzen.

11. Haftung
11.1 AutoHam haftet nicht über den Rechnungsbetrag hinaus.

12. Auflösung
12.1 Eine Auflösung muss schriftlich erfolgen.

13. Streitfälle
13.1 Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
13.2 Streitigkeiten werden zunächst der Beschwerdekommission vorgelegt.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Dezember 2021

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